Grundsätze für den Notfunkdienst

    Ein Notruf bei einem Verkehrsunfall oder während einer Katastrophe ist bereits Notfunkdienst. Hier gelten die  allgemeinen Regeln für einen Notruf.

    Ein Notruf kann immer an die in Deutschland geltenden Notrufnummern von Polizei und Rettungsdienst abgesetzt werden. Auch im Katastrophenfall bleiben die Leitstellen von Polizei und Rettungsdienst besetzt.

    Notrufnummern

    Polizei    110

    Rettungsdienst 112

    Feuerwehr 112

    Bei einem Notruf muss  die 5W Regeln beachtet werden.

    Wo      ist der Notfall (Standort)

    Was    ist passiert (Art des Unfalls)

    Wie     viele Verletzte/Betroffene

    Welche Verletzungen liegen vor

    Warten auf Rückfragen

    Wer     meldet  (Name)  (das 6. W)

    Im Katastrophenfall sollte  Notfunkdienst, der über einen Notruf hinaus geht, nur in Abstimmung mit den Hilfsorganisationen oder der Kreisleitstelle aufgenommen werden.

    Eigenmächtige Notfunkaktivitäten sind der Sache nicht dienlich und können schnell zu Verstimmungen bei den Behörden und Hilfsorganisationen führen.

    Wenn der Notfunkeinsatz nicht zentral koordiniert wird, können die Notfunker ihre Dienste der örtlichen Leitstelle oder den Hilfsorganisationen direkt anbieten.

    Damit den Organisationen der Notfunkdienst der Funkamateure bekannt ist, müssen im Vorfeld Gespräche stattfinden. Gemeinsame Übungen können ein Vertrauensverhältnis aufbauen.