Ein Notruf bei einem Verkehrsunfall oder während einer
Katastrophe ist bereits Notfunkdienst. Hier gelten die allgemeinen Regeln für
einen Notruf.
Ein Notruf kann immer an die in Deutschland geltenden
Notrufnummern von Polizei und Rettungsdienst abgesetzt werden. Auch im
Katastrophenfall bleiben die Leitstellen von Polizei und Rettungsdienst
besetzt.
Notrufnummern
Polizei
110
Rettungsdienst 112
Feuerwehr 112
Bei einem Notruf muss
die 5W Regeln beachtet werden.
Wo
ist der Notfall (Standort)
Was ist
passiert (Art des Unfalls)
Wie
viele Verletzte/Betroffene
Welche Verletzungen liegen vor
Warten auf Rückfragen
Wer
meldet (Name)
(das 6. W)
Im Katastrophenfall sollte Notfunkdienst, der über einen Notruf hinaus geht, nur in
Abstimmung mit den Hilfsorganisationen oder der Kreisleitstelle aufgenommen
werden.
Eigenmächtige Notfunkaktivitäten sind der Sache nicht
dienlich und können schnell zu Verstimmungen bei den Behörden und
Hilfsorganisationen führen.
Wenn der Notfunkeinsatz nicht zentral koordiniert wird, können
die Notfunker ihre Dienste der örtlichen Leitstelle oder den
Hilfsorganisationen direkt anbieten.
Damit den Organisationen der Notfunkdienst der
Funkamateure bekannt ist, müssen im Vorfeld Gespräche stattfinden.
Gemeinsame Übungen können ein Vertrauensverhältnis aufbauen.